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auf
Erden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was im internationalen Tourismus bereits Standard und seit geraumer Zeit üblich ist, wird oft leicht bei individuellen Reisen im Inland vergessen: Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

Wohnambiente Flair Gemütlichkeit Komfort Luxus

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
 
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
   
3. Der Gastgeber "Moierhof Gstadt am Chiemsee" ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
   
4. Der Gast kann den Gastaufnahmevertrag ohne Angabe von Gründen bis zur Anreise kündigen. Er ist dann aber verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden beläuft sich in diesem Fall auf 90 % des Reisepreises.
Bei Wiederbelegung fällt hingegen lediglich eine Gebühr  in Höhe von 10 % des Reisepreises an.

5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.

5.c) Sollte die Ferienwohnung nicht besenrein übergeben werden, ist hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 Euro zu entrichten. Besenrein bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem: Die Wohnung muss aufgeräumt sein, das Geschirr ist abgewaschen und getrocknet in den Schränken zu verstauen und sämtlicher Abfall ist zu entsorgen.

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Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

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Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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